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The Military Law and the Law of War Review
PUBLISHED UNDER THE AUSPICES OF THE INTERNATIONAL SOCIETY FOR MILITARY LAW AND THE LAW OF WAR

 
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Review 2018-2019 - Volume 57



Vorwort

Jede Zeitschrift hat ihre eigene Geschichte. In vorliegendem Fall erstreckt sie sich über mehrere Jahrzehnte, da die erste Nummer der Zeitschrift 1962 veröffentlicht wurde. In seinem einleitenden Kommentar zu dieser Nummer drückte der damalige Vorsitzende der International Society for Military Law and the Law of War, Professor Giuseppe Ciardi aus Italien, den Wunsch aus, dass die Zeitschrift “serve as a meeting point for jurists and experts, (…) whatever be their nationality, so that pure science and the welfare of mankind should be above all tendencies and all ideologies ”. 1 Ob es der Zeitschrift gelungen ist, “reine Wissenschaft und das Wohl der Menschheit” über alle Tendenzen und Ideologien hinausragen zu lassen, wie der Vorsitzende der Society einigermaßen idealistisch hoffte, darüber lässt sich diskutieren. Fest steht allerdings, dass die Zeitschrift, über die letzten 58 Jahre hinweg, zweifellos ihr Ziel als Treffpunkt, wo Juristen und Experten verschiedener Staatsangehörigkeiten ihre Ansichten über Fragen des Militärrechts und des Kriegsrechts austauschen, erreicht hat.

Dies wäre nicht möglich gewesen ohne die nicht ablassende Unterstützung der belgischen Gruppe der International Society for Military Law and the Law of War, deren Studienzentrum verantwortlich war für die Veröffentlichung der Zeitschrift unter den Auspizien der International Society. Die “Nabelschnur” zwischen der Zeitschrift und der belgischen Gruppe der Society hat (ohne Überraschung…) seit der Gründung der Zeitschrift immer bestanden. Professor Jacques Leaute, Generalsekretär der Society im Jahr 1962, verglich die Veröffentlichung der Zeitschrift mit dem Stapellauf eines Seglers und schien sicher zu sein, dass “le dynamisme de la section belge de la Société internationale et le concours prêté par le ministère belge de la Défense nationale l’aideront à quitter les zones où le vent tombe comme à traverser celles des grains inéluctables”. 2 Professor Leautes Zuversicht wurde nicht enttäuscht. Über diese 58 Jahre hinweg hat die belgische Gruppe, mit der Unterstützung des belgischen Ministeriums der Landesverteidigung, die Zeitschrift tatsächlich sowohl durch ruhige Gewässer als heftige Stürme gelotst. Die belgische Gruppe hat sich aktiv an jedem Schritt des Veröffentlichungsverfahrens beteiligt: von der Bestimmung der Redaktionspolitik der Zeitschrift durch die Chefredakteure bis hin zur Aufmachung, Typografie, Veröffentlichung und Verteilung der Nummern. Jeder Schritt dieses Verfahrens hat viel Energie, Anstrengung, eine Menge persönliche Zeit und Hingabe von allen Beteiligten erfordert. Dank diesen Anstrengungen ist die Zeitschrift gewachsen und hat sie an Umfang, Qualität und Verschiedenheit zugelegt. Und je komplexer die Veröffentlichung der Zeitschrift im Laufe der Jahre wurde, je mehr Zeit, Anstrengung und Energie erforderlich wurden.

Im Licht des Vorangehenden hat die belgische Gruppe 2020 entschieden, einen professionellen Herausgeber mit den technischen Aspekten der Veröffentlichung der Zeitschrift zu betrauen: Edward Elgar Publishing. Wie bei jedem erwachsenen Kind, das die Sicherheit des Elternhauses verlässt, wurde diese Entscheidung nicht leichtfertig getroffen. Wir wollten uns davon vergewissern, dass das Verlagshaus, in dem die Zeitschrift fortan ein Unterkommen findet, eine ebenso wertvolle Stütze als die belgische Gruppe sein würde. Tatsächlich hat Edward Elgar Publishing versichert, dass die allgemeine Redaktion, der Chefredakteur und die Mitglieder des Redaktionsausschusses weiterhin für den Inhalt der Zeitschrift verantwortlich sind, wobei sie die vollständige Kontrolle über ihre redaktionelle Politik behalten, und die akademische Qualität, für welche die Zeitschrift bekannt ist, gewährleistet wird. Zugleich werden die immer komplexer werdenden Veröffentlichungs-, Verteilungs- und Werbungsaufgaben von einem professionellen Verlagshaus übernommen. Dies gewährleistet eine maximale Effizienz und ermöglicht es der Zeitschrift, ungestört ihre Ziele zu verfolgen und ihre redaktionelle Politik fortzuführen. Mit anderen Worten, und zur Fortführung von Professor Leautes Metapher: Neue Personen kommen an Bord, um den Segler durch ruhige Gewässer oder schweres Wetter zu lotsen. Er bleibt jedoch auf demselben Kurs mit demselben Kapitän.

In diesem Abschnitt der Expedition der Zeitschrift werden die Leser in guter Gesellschaft verkehren. Tobias Vestner prüft die Regeln, die auf das unter Beschuss nehmen von Mitgliedern privater Militär- und Sicherheitsunternehmen anwendbar sind, wobei er für eine Klärung der Voraussetzungen diesbezüglich plädiert. Samuel C. Duckett White befasst sich auf kritische Weise mit der Vorstellung des Soldaten als reiner “Staatsbürger in Uniform” aus der Perspektive des australischen Rechts, nämlich der 2018 durchgeführten Änderung der Defence Act aus 1903. Jens Claerman beleuchtet die zivile Kontrolle auf den Einsatz der Streitkräfte in Belgien im Rahmen des Anti-Terror-Einsatzes Vigilant Guardian. Tokwene A. Ngjokou Eloubwe Ilate bietet eine andere kritische Analyse einer nationalen Gesetzgebung, nämlich des kamerunischen Militärstrafrechts, das dem Autor zufolge den Militärbehörden einen zu weiten Spielraum auf Kosten der Menschenrechte lässt. Schließlich enthält der letzte Teil vorliegender Nummer den Bericht der Beiträge der zahlreichen Redner, die an der dritten Konferenz über das Thema “Silent leges inter arma?” teilgenommen haben. Diese von der belgischen Gruppe der International Society for Military Law and the Law of War veranstaltete Konferenz hat vom 18. bis 20. September 2019 in Brügge stattgefunden.

Die vorliegende Nummer ist eine historische Ausgabe: Es wird die letzte ausschließlich von der belgischen Gruppe der International Society of Military Law and the Law of War veröffentlichte Nummer sein. Möge sie eine Ehrerweisung sein an alle Personen, die so hart für die Veröffentlichung jeder früheren Nummer gearbeitet haben: die Redaktionsassistenten, die Typografen und die derzeitigen und ehemaligen Mitarbeiter des Sekretariats des belgischen Studienzentrums für Militärrecht und Kriegsrecht. Sie haben der Zeitschrift ihre heutige Gestalt gegeben. Von der nächsten Nummer an soll Edward Elgar Publishing es ihnen in ihrer Arbeit und Hingabe gleichtun. Obwohl dies keine einfache Aufgabe sein mag, sehen wir unserer zweifellos fruchtbaren Zusammenarbeit mit dem neuen Herausgeber der Zeitschrift in den kommenden Jahren mit Freude entgegen.


1 “als Treffpunkt für Juristen und Experten dienen würde, (…) ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, sodass reine Wissenschaft und das Wohl der Menschheit über alle Tendenzen und Ideologien erhaben seien”, MLLWR, Nummer 1, 1962, S. 10 (unsere Übersetzung). Back
2 “der Dynamismus der belgischen Abteilung der International Society und die Mitwirkung des belgischen Ministeriums der Landesverteidigung ihm helfen werden, nicht nur windstille Zonen zu durchfahren, sondern auch den unvermeidlichen Stürmen zu trotzen”, Jacques Leaute, “Präsentation”, MLLWR, Nummer 1, 1962, S. 15 (unsere Übersetzung). Back